Rechenmodell für den Kauf einer Liegenschaft


Einfach den Verkaufspreis eintragen und in das nächste Feld klicken z.B 500560.23
Verkaufspreis:
+ 3% Provision
Summe 1
+ 20% Mwst.
Summe 2
+ Grunderwerbssteuer (3,5% vom verkp.)
+ Grundbuchseintragungsgeb. (1% vom Verkp.)
Summe 3

Dazu kommen dann noch individuelle:

...Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung
...Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
...Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber
...Allfällige Anliegerleistungen

Anpassung der Miete durch Verbraucherpreisindex

Die meisten Mietverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete an die Inflation angepasst werden darf.

Der Verbraucherpreisindex wird jährlich vom statistischen Zentralamt Wien festgelegt und dient dazu, die Inflation zu berechnen. Dabei wird ein bestimmter Warenkorb als Grundlage genommen und jedes Monat kontrolliert, um wie viel man für den selben Wahrenkorb mehr bezahlen muss. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Indices, die jedoch alle aneinander gekoppelt sind.

Um auch beim Mietzins eine Wertsicherung zu gewährleisten, darf dieser vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung laut Mietrechtsgesetz bei Indexänderungen ab 5 Prozent an den neuen Verbraucherpreisindex angepasst werden.

Man darf also keineswegs darauf vertrauen, dass die Miete, mit der man in den Mietvertrag einsteigt, immer so bleiben wird. Eine Indexanpassung ist etwas, dass jedem, der in einem Mietobjekt wohnt früher oder später treffen wird. Denn die meisten Mietverträge enthalten eine Wertsicherungsklausel, die ungefähr so aussehen könnte:

"Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Mietzinses, jedoch nicht der Nebengebühren vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindizes oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Juni 1998 errechnete Indexzahl des VPI 1996.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder nach unten bis ausschließlich fünf Prozent bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Mietzinses als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat."

Rechenbeispiel Indexanpassung

Angenommen der Mietvertrag wird im Juni 1998 abgeschlossen und enthält die oben angeführte Wertsicherungsklausel. Die monatliche Miete für diese Wohnung wird mit € 300,-- (bzw. damals noch 4.128,-- Schilling) festgelegt.
Zur Vereinfachung wird das ganze Beispiel in Euro gerechnet!

Der Verbraucherpreisindex im Juni 1998 betrug 102,2 wenn man VPI 1996 verwendet.
Die Zahl 102,2 dient uns im gesamten folgenden Beispiel als Basis.

Zeitpunkt VPI 96 Steigerung Miete
Juni 1998 102,2   € 300
April 2001 107,8 5,5% € 316,5

 

Wie errechnet man die Steigerung?

Der Schwellwert kann mittels einfacher Prozentrechnung berechnet werden ...

Neuer Index - Basis Index = absolute Änderung

absolute Änderung x 100 : Basis Index = prozentuelle Änderung


Jetzt braucht man bloß noch die Zahlen einzusetzen ...

107,8 - 102,2 = 5,6

5,6 x 100 : 102,2 = 5,5%


Die Mieterhöhung wird dann folgendermaßen berechnet ...

Alte Miete x (1 + Steigerung) = neue Miete

300 x 1,055 = 316,5

Der Mietzins ist also in viereinhalb Jahren um 16,5 Euro pro Monat gestiegen. Dies ergibt pro Jahr eine Summe von 198,-- Euro.

 

Die einfachste Methode

Um nicht monatlich diese Kontrolle durchführen zu müssen, ist es am besten, wenn man 5% auf den Basis Index aufschlägt und beobachtet, ob der neue Index diesen Wert erreicht.

Basis Index x 1,05 = Grenzwert

102,2 x 1,05 = 107,31

Sobald der neue Index 107,31 erreicht, darf also angehoben werden.