Dazu kommen dann noch individuelle:
...Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen
Durchführung
...Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
...Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen
Übernahme durch den Erwerber
...Allfällige Anliegerleistungen
Anpassung der Miete durch Verbraucherpreisindex
Die meisten Mietverträge enthalten eine
Klausel, nach der die Miete an die Inflation angepasst werden darf.
Der Verbraucherpreisindex
wird jährlich vom statistischen Zentralamt Wien festgelegt und
dient dazu, die Inflation zu berechnen. Dabei wird ein bestimmter Warenkorb
als Grundlage genommen und jedes Monat kontrolliert, um wie viel man
für den selben Wahrenkorb mehr bezahlen muss. Es gibt eine Vielzahl
verschiedener Indices, die jedoch alle aneinander gekoppelt sind.
Um auch beim Mietzins eine Wertsicherung zu gewährleisten, darf
dieser vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung laut Mietrechtsgesetz
bei Indexänderungen ab 5 Prozent an den neuen Verbraucherpreisindex
angepasst werden.
Man darf also keineswegs darauf vertrauen, dass die
Miete, mit der man in den Mietvertrag einsteigt, immer so bleiben wird.
Eine Indexanpassung ist etwas, dass jedem, der in einem Mietobjekt wohnt
früher oder später treffen wird. Denn die meisten Mietverträge
enthalten eine Wertsicherungsklausel, die ungefähr so aussehen
könnte:
"Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Mietzinses,
jedoch nicht der Nebengebühren vereinbart. Als Maß zur Berechnung
der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen
Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindizes oder ein an
seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen
Vertrag dient die für den Monat Juni 1998 errechnete Indexzahl
des VPI 1996.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder nach unten bis ausschließlich
fünf Prozent bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist
bei jedem Überschreiten neu zu berechnen, wobei stets die erste
außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl
die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Mietzinses als
auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat."
Rechenbeispiel Indexanpassung
Angenommen der Mietvertrag wird im Juni 1998 abgeschlossen
und enthält die oben angeführte Wertsicherungsklausel. Die
monatliche Miete für diese Wohnung wird mit € 300,-- (bzw.
damals noch 4.128,-- Schilling) festgelegt.
Zur Vereinfachung wird das ganze Beispiel in Euro gerechnet!
Der Verbraucherpreisindex im Juni 1998 betrug
102,2 wenn man VPI 1996 verwendet.
Die Zahl 102,2 dient uns im gesamten folgenden Beispiel als Basis.
Wie errechnet man die Steigerung?
Der Schwellwert kann mittels einfacher Prozentrechnung
berechnet werden ...
Neuer Index - Basis Index = absolute Änderung
absolute Änderung x 100 : Basis Index = prozentuelle
Änderung
Jetzt braucht man bloß noch die Zahlen einzusetzen ...
107,8 - 102,2 = 5,6
5,6 x 100 : 102,2 = 5,5%
Die Mieterhöhung wird dann folgendermaßen berechnet ...
Alte Miete x (1 + Steigerung) = neue Miete
300 x 1,055 = 316,5
Der Mietzins ist also in viereinhalb Jahren um 16,5
Euro pro Monat gestiegen. Dies ergibt pro Jahr eine Summe von 198,--
Euro.
Die einfachste Methode
Um nicht monatlich diese Kontrolle durchführen
zu müssen, ist es am besten, wenn man 5% auf den Basis Index aufschlägt
und beobachtet, ob der neue Index diesen Wert erreicht.
Basis Index x 1,05 = Grenzwert
102,2 x 1,05 = 107,31
Sobald der neue Index 107,31 erreicht, darf
also angehoben werden.